Schadenfreiheitsrabatt retten durch Schadenrückkauf

Mit Schadenrückkauf den Schadenfreiheitsrabatt rettenSie haben einen Unfall verursacht, aber leider keinen Rabattschutz in ihrem Versicherungsvertrag festgeschrieben. Dann gibt es noch eine andere Möglichkeit den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Sie haben die Möglichkeit durch einen Schadenrückkauf ihren Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Nachfolgend erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie nach einem Unfall mit einem Schadenrückkauf Ihren Schadenfreiheitsrabatt retten können.

Schadenfreiheitsrabatt nach Unfall

Bei der Autoversicherung wird unfallfreies Fahren durch den Schadenfreiheitsrabatt belohnt. Je länger der Versicherungsnehmer ohne Unfall bleibt, um so mehr steigt sein Schadenfreiheitsrabatt und die Autoversicherung wird dementsprechend billiger. Wenn der Versicherte seiner Versicherung allerdings einen Unfall melden muss, folgt zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Herabsetzung des Schadenfreiheitsrabatts. Dies ist natürlich ärgerlich für den Versicherten, da seine Autoversicherung dadurch wieder im Preis steigt. Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit den hart erarbeiteten Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

Schadenfreiheitsrabatt retten mittels Schadenrückkauf

Wer nach einem Unfall seinen Schadenfreiheitsrabatt retten und vor einer Herabsetzung bewahren will, kann von seinem vertraglichen Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch machen. Bei einem Schadenrückkauf erstattet, der Versicherte seiner Autoversicherung nach erfolgter Schadenregulierung sämtliche mit dem gemeldeten Schaden in Verbindung stehenden Aufwendungen. Sie zahlen den Schaden also im Nachhinein aus eigener Tasche. Im Gegenzug wird die Versicherung darauf verzichten, den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten herabzusetzen.

Wann lohnt sich ein Schadenrückkauf?

Für den Versicherten stellt sich natürlich die Frage, wann sich der finanzielle Aufwand für Rückkauf lohnt, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das lässt sich aber nicht pauschal sagen, da es immer von mehreren verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören:

  • Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten
  • bisherige Versicherungsprämie
  • Schadenshöhe
  • Höhe der Selbstbeteiligung

Ob man mittels Schadenrückkauf seinen Schadenfreiheitsrabatt retten sollte ohder eher nicht, kann man sich im Einzelfall von der Versicherung ausrechnen lassen. Die Entscheidung können Sie dann ganz in Ruhe treffen. Denn nach erfolgter Schadenregulierung haben Sie noch sechs Monate Zeit, um von Ihrem Recht zum Schadenrückkauf Gebrauch zu machen.

Grundsätzlich sollten Sie aber immer der Autoversicherung den Schaden zunächst melden und nicht direkt aus eigener Tasche zahlen. Denn sonst könnte sich später herausstellen, dass die Folgekosten doch höher sind als erwartet.